Beschreibung der Immobilie
Offene Küche, Badewanne, Dusche, Fenster, Kamin, Swimmingpool. Sonnenterrasse mit Kaiserblick Überdachte Terrasse für gemütliche Abende Sichtdachstuhl Kamin Gaggenau-Einbauküche mit hochwertigen Gastro-Geräten Weinkühlschrank Elektrische Beschattung Abgetrennte Einliegerwohnung Natur-Schwimmteich Moderne Außensauna mit Panoramablick zum Wilden Kaiser Großzügige Gartenhütte Zwei Carport-Stellplätze und weitere Parkflächen im HofAusstattungsbeschreibung weiterlesen. Hier treffen Stil und Komfort harmonisch aufeinander und schaffen ein Wohngefühl der Extraklasse. Der Bungalow verbindet natürliche Eleganz mit modernen Annehmlichkeiten – authentisch und unaufdringlich. Auf dem großzügigen Grundstück von 1.025 m² erwartet Sie ein pflegeleichter Garten, der perfekt in die Umgebung eingebettet ist. Ein Naturpool mit einer Tiefe von 1,80 m lädt zum Eintauchen ein, während die Außensauna mit atemberaubendem Blick auf den Wilden Kaiser pure Entspannung bietet. Im Inneren erwartet Sie eine durchdachte Raumaufteilung auf 191 m². Der weitläufige Wohn- und Essbereich, das Hauptschlafzimmer mit eigenem Ankleidezimmer und Bad en suite, ein weiteres Schlafzimmer, ein Gäste-WC und ein Wirtschaftsraum – alles bequem auf einer Ebene. Ein separater Eingang führt in den etwa 30 m² großen Gästebereich mit eigenem Bad. Die Möbel, aus eigens importierter kanadischer Eiche gefertigt, verleihen dem Interieur eine einzigartige Note. Der offene Dachstuhl sorgt im Wohn- und Essbereich für eine einladende, luftige Atmosphäre, während ein stilvoller Kamin Wärme und Behaglichkeit ausstrahlt. Die hochwertige, offen gestaltete Küche beeindruckt mit ihrer Ausstattung, die professionellen Ansprüchen gerecht wird. Eine Einliegerwohnung mit eigenem Eingang für Gäste oder Familienangehörige steht ebenso zur Verfügung. Ein Carport mit Platz für zwei Fahrzeuge rundet dieses außergewöhnliche Angebot ab. Dieses Zuhause verbindet stilvolle Eleganz mit entspanntem Luxus – eine Oase der Lebensqualität in einer traumhaften Umgebung. Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.Beschreibung lesen









