Beschreibung der Immobilie
Anfang Juli 1926 beantragte die Reichsbahndirektion Magdeburg für die Arbeiter-Pensionskasse der Reichsbahngesellschaft auf dem Grundstück des Kur- und Solbades in Bernburg ein Arztwohnhaus zu errichten. Das Haus soll für den Arzt Dr. Ottsen, der bis dato dort in einer Mietwohnung lebte, errichtet werden. Der Antrag wurde bereits am 19.07.1926 genehmigt. Mit dem Bau des Gebäudes, bestehend aus Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoß wurde dann Ende September begonnen. Ein Jahr später, im Juli 1927 wurde der Bau fertiggestellt. Im Januar 1928 wurde die Vergrößerung des Fremdenzimmers durch Verlegung der Mädchenkammer in das Dachgeschoß beantragt. Die Beheizung des Hauses erfolgte von Anfang an durch eine Zentralheizung. Seither wurde das Haus von Arztfamilien bewohnt. Mittlerweile steht es leer und wartet darauf von einem Kenner wieder in alten Glanz versetzt zu werden. Im Erdgeschoß befinden sich die Küche, das Herrenzimmer, das Wohnzimmer und das Speisezimmer. Der Boden ist mit sehr gut erhaltenem Parkett bzw. originalen Fliesen belegt. Vom Wohnzimmer zum Speisezimmer gelangt man durch eine sehr schöne und voll funktionsfähige Doppel-Schiebetür. Im Obergeschoß befinden sich das Fremdenzimmer, ein Kinderzimmer, das Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon und dem Ankleidezimmer sowie das Wannenbad. Im Dachgeschoß wiederum ist neben dem Mädchenzimmer noch Ausbaureserve vorhanden. Das Haus ist voll unterkellert. Neben Strom, Telefon, Wasser und Abwasser liegen auch Gas- und Fernwärmeanschlüsse an. Eine Garage ist ebenfalls auf dem Grundstück vorhanden. Das Haus ist unverbaut, befindet sich in seinem originalem Zustand und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Das Haus steht aktuell nicht unter Denkmalschutz, allerdings hat mittlerweile eine Begehung mit der Behörde stattgefunden und es ist wahrscheinlich dass das Objekt insgesamt unter Denkmalschutz gestellt werden wird. Damit wären keine Grundrissveränderungen möglich. Allerdings sind die Grundrisse sehr zeitgemäß und praktisch. Ein Dachgeschossausbau könnte jedoch unter Umständen genehmigungsfähig sein. Hinweis: Das Gebiet ist als Archäologisches Flächendenkmal eingestuft. * Der zu allen Seiten eingefriedete Garten bietet neben gewachsenem Baumbestand und dem mittig gelegenen früheren Springbrunnen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Er ist vom Esszimmer, der Küche aber auch durch ein Aussentor, direkt von der Straße aus erreichbar. Der Balkon vom Schlafzimmer aus bietet auch einen herrlichen Überblick über den Garten. Durch unsere virtuelle Besichtigung haben Sie die Möglichkeit, sich bereits von zu Hause aus in diesem Schmuckstück umzusehen. Wenn auch Sie sich in dieses Kleinod verliebt haben, können wir es uns sehr gerne gemeinsam vor Ort ansehen. *Archäologische Flächendenkmal Die ausgewiesenen archäologischen Flächendenkmale sind im Allgemeinen die mittelalterlichen Stadtkerne sowie die frühneuzeitlichen Stadterweiterungen. Bisher sind 70 solcher Flächendenkmale kartiert. Diese Flächen sind prinzipiell für das Vorkommen archäologisch aussagekräftiger Befunde (zum Beispiel Mauern, Brunnen und so weiter) und entsprechender Funde prädestiniert. Daher sind dort Bodeneingriffe genehmigungspflichtig und es werden in der Regel vor Baumaßnahmen Grabungen und/oder baubegleitende archäologische Beobachtungen erforderlich. Da die Erhaltungstiefe der archäologischen Substanz zumeist unbekannt ist und differenzierte Stadtkataster nur für wenige Stellen vorliegen, ist es derzeit unmöglich, flächendeckend die Bereiche aus der Kartierung auszusparen, in denen keine archäologische Substanz mehr zu erwarten ist. Bei geplanten Baumaßnahmen ist daher immer eine Einzelfallprüfung durch die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde und durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich. (Quelle: Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt)







