Beschreibung der Immobilie
Der 5 Ar große ebene Bauplatz (siehe Lageplan: Flurstück 7606 bzw. zukünftig Thaddäus-Troll-Weg 7) befindet sich in sonniger und ruhiger Ortsrandlage Nürtingens im Stadtteil Enzenhardt im 2013/2014 erschlossenen Neubaugebiet "Innerer Gänslesgrund" in einer reinen Anliegerstraße. Bei dem Bauplatz handelt es sich um eine Baulücke mit einer Breite von ca. 20 m und einer Tiefe von ca. 25 m. Der Bauplatz ist voll erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Internet (Glasfaser/Lichtwellenleiter)) und sofort bebaubar, die Bebauung mit einem freistehenden Ein- bis Zweifamilienhaus erfolgt gemäß Geltungsbereich WA 8 des qualifizierten Bebauungsplans "Innerer Gänslesgrund" (siehe Anhang) mit den wichtigsten Maßgaben im Überblick: - freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus d.h. 2 Wohneinheiten, in der Aufteilung optional entweder übereinander (klassisches Zweifamilienhaus) oder nebeneinander (2 Doppelhaushälften) sind in Form von Miteigentumsanteilen (MEA) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zulässig - GRZ 0,4 - 2 Vollgeschosse - Pultdach 5 bis 10 ° - Traufhöhe 6,40 m. Wichtige Zusatzinfo: der Bauplatz ist explizit von einer Bauverpflichtung ausgenommen, auch wenn sich anderes aus dem gültigen Bebauungsplan ergeben sollte., Der Bauplatz ist sofort verfügbar. Bei Bedarf kann gerne ein Kontakt zu einem hiesigen Bauunternehmen hergestellt werden, das in der direkten Nachbarschaft bereits mehrere Bauprojekte dieser Art (freistehendes Einfamilienhaus oder alternativ Zweifamilienhaus vertikal oder horizontal geteilt) realisiert und somit passende Planungen parat hat. Detaillierte und umfassende Informationen zum Bebauungsplan "Innerer Gänslesgrund" erhalten Sie online unter www.nuertingen.de oder direkt beim Baurechtsamt der Stadt Nürtingen. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten und ohne Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit der uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben. Das Angebot ist streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Bei Hinweisen auf das Objekt an Dritte oder Weitergabe des Angebots an Dritte behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe des Provisionsausfalls vor. Im Falle des Kaufs erhalten wir vom Käufer als Entgelt für unsere Nachweis- und/oder Vermittlertätigkeit eine mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdiente und zahlungsfällig werdende Vermittlungsprovision in oben genannter Höhe.





