Beschreibung der Immobilie
Diese eindrucksvolle Villa, um 1904 von dem bekannten Architekten Gustav Keßler erbaut, ist ein wahres Meisterwerk vergangener Zeiten. Auf einem großzügigen, 950 m² großen Grundstück gelegen, verkörpert sie den Glanz und die Eleganz der Jahrhundertwende. Mit ihren zwei imposanten Geschossen und zahlreichen kunstvollen Details ist sie ein Zeugnis für den Stil und die Raffinesse, die Keßlers Werke ausmachen. Der architektonische Stil der Villa vereint die ästhetischen Einflüsse des Jugendstils und Historismus. Mit einer großzügigen Wohnfläche von insgesamt ca. 293 m² bietet die Villa viel Platz und Flexibilität. Die Hauptwohnung umfasst beeindruckende ca. 236 m² und bietet repräsentativen Wohnraum, während die separate Einliegerwohnung mit ca. 57 m² vielseitig nutzbar ist – ideal für Gäste, Familienmitglieder oder als eigenständige Wohneinheit. Als denkmalgeschütztes Gebäude steht diese Villa nicht nur für ihre architektonische Schönheit, sondern bewahrt auch einen wichtigen Teil der lokalen Geschichte. Der Denkmalschutz verleiht ihr den Status eines kulturellen Erbes, das für zukünftige Generationen erhalten bleiben soll. Diese außergewöhnliche Immobilie ist ein lebendiges Stück Geschichte und zugleich eine seltene Gelegenheit, in einem architektonischen Meisterwerk zu leben, das die Eleganz der Vergangenheit in die Gegenwart trägt., Energieangaben Die Immobilie steht unter Denkmalschutz. Provisionshinweis Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.













