Beschreibung der Immobilie
Eine Bauvoranfrage für ein Zwei-Familienhaus wurde erfolgreich geprüft und genehmigt. Dies ermöglicht es, mit der Planung und Umsetzung des Projekts fortzufahren. Ein besonders vorteilhafter Aspekt des Grundstücks ist die Möglichkeit, von zwei Seiten Zufahrtswege zu schaffen. Diese besondere Lage eignet sich hervorragend für die Errichtung von Doppelhaushälften, da jede Hälfte des Hauses von einer eigenen Zufahrt profitieren kann. Es liegt kein Bebauungsplan für das Grundstück vor, was gewisse Freiheiten in der Planung ermöglicht. Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls berücksichtigt werden muss, ist, dass der Bau eines Kellers nicht möglich ist. Dies erfordert eine entsprechende Anpassung der Pläne, sodass alle notwendigen Funktions- und Wohnräume in den oberirdischen Geschossen untergebracht werden. Dieses Grundstück bietet eine einmalige Gelegenheit für Familien, die ein ruhiges Leben im Grünen suchen, oder für Investoren, die in eine vielversprechende Immobilie investieren möchten. Das Grundstück ist ideal gelegen. Ein Kindergarten ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar, und Schulen aller Art sind problemlos mit dem Auto oder Bus zu erreichen. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!, Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage per Email oder Telefon. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma Morandin - Immobilien eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 4,76 % inkl. 19 % MwSt.. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

