Beschreibung der Immobilie
Bei diesem außergewöhnlichen Objekt handelt es sich um einen Anbau an ein Mehrfamilien-haus, in dem sich eine 5-Zimmer-Eigentumswohnung und eine 2-Zimmer-Eigentumswohnung befinden. Als zusätzliches Highlight gehört ein Gartengrundstück, welches sich ggf. als Bau-land nutzen lässt, zu diesen beiden Eigentumswohnungen und kann von der großen Wohnung aus genutzt werden. In der Teilungserklärung ist festgelegt, dass auch eine zusätzliche Dachterrasse auf den Ga-ragen errichtet werden darf. Die Wohnflächen der Wohnungen betragen 128 m² und 52 m². Das gemeinschaftliche Grund-stück beläuft sich auf ca. 485 m² und das Garten-/Baugrundstück ist ca. 557 m² groß und be-findet sich im Alleineigentum ohne Nutzungsrechte der Miteigentümer. Beide Wohnungen ver-fügen über einen eigenen Eingang unabhängig vom Haupthaus, so dass die Wohnungen auch getrennt voneinander genutzt werden können. Alle Wohnungen sind in sich abgeschlossen. Die große Wohnung mit 125 m² erstreckt sich über 2 Etagen (EG und DG) und verfügt im Erd-geschoß über 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Badezimmer sowie einen großen und einen kleinen Ab-stellraum unter der Treppe. Alle Räume sind durch einen Flur erreichbar. Über eine Treppe im Flur gelangt man in das Dachgeschoß des Anbaus. Hier befinden sich ein großzügiger Flur von dem aus man die 4 Wohnräume sowie das Badezimmer erreichen kann. Von einem der Zimmer führt eine Treppe in den Spitzboden, der als zusätzliche Nutzfläche ausgebaut wurde. Die kleine Wohnung mit 52 m² besteht aus 2 Wohnräumen, 1 Bad, 1 separates WC und einem großzügigen Flur. In einem der Wohnräume befindet sich eine Küchenzeile. Zur kleinen Woh-nung gehört ein Kellerraum im Haupthaus, der entweder direkt aus der Wohnung oder über das Treppenhaus des Haupthauses begangen werden kann. Das Ursprungsbaujahr ist 1933. In 1995 wurde die kleine Wohnung kernsaniert und das ehe-malige Lager wurde zur 5-Zimmerwohnung um- und ausgebaut. Die in der Hauptwohnung be-findliche Etagenheizung versorgt nur die beiden Wohnungen und kann somit unabhängig von der Heizung des Haupthauses betrieben werden. Die Wände der Hauptwohnung wurden überwiegend in Leichtbauweise erstellt, so dass es ohne weiteres möglich ist den aktuellen Grundriss neu zu denken und zu gestalten. Machen Sie sich einfach ein Bild vor Ort. Sonstiges Die beiden Wohnungen sind in der Teilungserklärung als eine eigenständige Verwaltungseinheit definiert, so dass nur eine geringe Abhängigkeit zum Haupthaus besteht. In der Teilungs-erklärung ist ebenfalls festgelegt, dass auch eine zusätzliche Dachterrasse durch den Eigen-tümer der großen Wohnung auf den Garagen errichtet werden darf. Aufgrund der besonderen Situation der Immobilie(n) beraten wir Sie gerne im Vorfeld ausführlich über die Bedingungen und Zusammenhänge, die sich aus den Eigentumsverhältnissen ergeben. Fordern Sie jetzt das ausführliche Exposé mit weiteren Bildern an. Um Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten, übermitteln Sie uns bitte mit der Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten mit Anschrift, Telefonnummer und eMail-Adresse. Wir sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der Vereinbarung mit dem Eigentümer verpflichtet, die vollständigen Kontaktdaten auf zu nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zum Datenschutz


























