Beschreibung der Immobilie
360° G R A D – O N L I N E – R U N D G A N G Bitte nutzen Sie die Möglichkeit das Objekt von zu Hause aus zu besichtigen.
Hierzu bitte dem folgenden Link folgen (Zugang nach kurzer Anmeldung uneingeschränkt möglich):
https://www.muenchner-ig.com/rundgang/soqU
Eine klare, kubischen Formensprache im Stil der Apartmenthäuser der 1960er und 1970er mit einem innovativen Gemeinschaftskonzept zeichnet das gepflegte Mehrfamilienhaus aus. Umgeben von parkähnlichen Grünanlagen und unmittelbar am Englischen Garten gelegen, ist die Lage einzigartig.
Das Objekt besteht aus dem Apartmenthaus und dem separaten Schwimmbad/ Sauna-Pavillon. Durch den Hauseingang betreten Sie das helle, freundliche Treppenhaus mit seinem Atrium. Das angebotene 1-Zimmer-Apartment befindet sich im leicht erhöhten Erdgeschoss. Effizient ist der Grundriss geschnitten, denn vom Flur gehen die kompakte Küche und das Badezimmer ab. Es schließt der Wohn- und Essbereich an.
Bodentiefe Fenster und der Zugang zum anschließenden Balkon mit Morgensonne und Blick ins Grüne lassen den Raum großzügig wirken. Helle Bodenfliesen, Außenjalousien und Fußbodenheizung sorgen für ein angenehmes Wohnklima. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Handwaschbecken und WC ausgestattet. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil und zu den gemeinschaftlichen Räumen gehören der Waschmaschinenraum und der Trockenraum im Keller.
Den Bewohnern des Objekts stehen ein Schwimmbad und eine Sauna zur Verfügung. Das Gemeinschaftseigentum ist in einem hervorragenden Zustand. Die Ölzentralheizung wurde 2012 eingebaut. Es stehen keine großen Modernisierungsmaßnahmen an.
Die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus 42 Wohneinheiten. Die Instandhaltungsrücklagen der WEG betrugen für die Wohnung zum 31.12.2021 insgesamt 403.116,37 € (Anteilig 3.813,48 €)
Das monatliche Hausgeld für die Wohnung beträgt monatlich 127,27 € zzgl. monatlicher Erbpacht in Höhe von 54,14 € zzgl. monatlicher Rücklage in Höhe von 70,95 € (Gesamt 252,36 €)
Für das Grundstück existiert ein günstiger Erbbaurechtsvertrag. Dieser Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit von 99 Jahren und endet zunächst im Jahr 2066. Erbpachtgeber ist die Grundbesitzerverwaltungsgesellschaft München. Macht der Grundstückseigentümer von dem Heimfallanspruch Gebrauch, so hat er dem Erbbauberechtigten eine angemessene Vergütung und zwar mindestens in Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes des Erbbaurechts zur Zeit des Heimfalls sofort bei Übertragung des Erbbaurechts kostenfrei zu bezahlen. Auf dem Erbbaurecht lastende Verbindlichkeiten des Erbbauberechtigten sind auf die Entschädigung anzurechnen. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall des Erlöschens des Erbbaurechts durch Zeitablauf, jedoch mit der Maßgabe, dass in diesem Fall höchstens 2/3 des gemeinen Wertes des Erbbaurechts zu vergüten sind.
Die Wohnung ist derzeit vermietet. Das Mietverhältnis besteht seit August 2014. Die Kündigungsfrist für Ihren eventuellen Eigenbedarf beträgt 9 Monate. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen 510,00 € zzgl. 110,00 € Nebenkosten.
Den Bewohnern des Objekts stehen ein Schwimmbad und eine Sauna zur Verfügung. Das Gemeinschaftseigentum ist in einem hervorragenden Zustand. Die Ölzentralheizung wurde 2012 eingebaut. Es stehen keine großen Modernisierungsmaßnahmen an.
Die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus 42 Wohneinheiten. Die Instandhaltungsrücklagen der WEG betrugen für die Wohnung zum 31.12.2021 insgesamt 403.116,37 € (Anteilig 3.813,48 €)
Das monatliche Hausgeld für die Wohnung beträgt monatlich 127,27 € zzgl. monatlicher Erbpacht in Höhe von 54,14 € zzgl. monatlicher Rücklage in Höhe von 70,95 € (Gesamt 252,36 €)
Für das Grundstück existiert ein günstiger Erbbaurechtsvertrag. Dieser Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit von 99 Jahren und endet zunächst im Jahr 2066. Erbpachtgeber ist die Grundbesitzerverwaltungsgesellschaft München. Macht der Grundstückseigentümer von dem Heimfallanspruch Gebrauch, so hat er dem Erbbauberechtigten eine angemessene Vergütung und zwar mindestens in Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes des Erbbaurechts zur Zeit des Heimfalls sofort bei Übertragung des Erbbaurechts kostenfrei zu bezahlen. Auf dem Erbbaurecht lastende Verbindlichkeiten des Erbbauberechtigten sind auf die Entschädigung anzurechnen. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall des Erlöschens des Erbbaurechts durch Zeitablauf, jedoch mit der Maßgabe, dass in diesem Fall höchstens 2/3 des gemeinen Wertes des Erbbaurechts zu vergüten sind.
Die Wohnung ist derzeit vermietet. Das Mietverhältnis besteht seit August 2014. Die Kündigungsfrist für Ihren eventuellen Eigenbedarf beträgt 9 Monate. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen 510,00 € zzgl. 110,00 € Nebenkosten.

















