Beschreibung der Immobilie
Die Eigentumswohnung (Baujahr unbekannt, ca. 1955 nach Hausbrand saniert, Aufteilung nach WEG in 2009) wurde überwiegend in Massivbauweise errichtet und befindet sich in einem Zweifamilienhaus. Sie verfügt über einen eigenen (Haus-)Eingang und erstreckt sich auf das Ober- und Dachgeschoss. Der Zugang zum Kellergeschoss erfolgt über den gemeinsamen Hof. Die Wohnfläche beträgt ca. 96 m². In dieser Wohnfläche wurden die ausgebauten Räume im Dachgeschoss nicht berücksichtigt. Im Obergeschoss befinden sich eine Küche, das Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Kinder- bzw. Arbeitszimmer, Tageslicht-Bad mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, Tageslicht-Bad mit Badewanne, Abstellraum, zwei Flure sowie ein Balkon. Im Dachgeschoss gibt es zwei ausgebaute Räume, ein Tageslicht-Bad mit Dusche, einen Flur und einen nicht ausgebauten Dachboden. Im gemeinsamen Kellergeschoss befindet sich ein offener Heizungsraum sowie das Heizöllager. Die Immobilie befindet sich in einem stark, voll umfänglichen renovierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand. Das Wohnhaus verfügt über eine Öl-Zentralheizung. Die Eigentumswohnung kann zusätzlich über einen Holzofen beheizt werden. Eine kleine Grünfläche seitlich des Wohnhauses steht für eine Nutzung zur Verfügung. Ferner befindet sich auf dem Grundstück ein separates Garagengebäude (Doppelgarage); darin befindet sich ein Einstellplatz für die hier gegenständliche Wohneinheit. Das Garagengebäude ist derzeit von zwei Seiten befahrbar. Das Wohnhaus steht unter Denkmalschutz (Bestandteil einer als Kulturanlage gem. § 2 Abs. 3 HDSchG geschützten Gesamtanlage - Denkmalensemble)., Der Kaufgegenstand ist dem Land Hessen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Zwangserbschaft entsteht, wenn ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung, wenn dies überhaupt möglich ist, nur sehr eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen und notwendigen Unterlagen dem Land Hessen vorliegen. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessierten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins kann denen, die Angebote innerhalb einer bestimmten Preisspanne abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Angebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Die Ausschreibung ist für das Land Hessen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land Hessen behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land Hessen behält sich vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Alle angegebenen Daten stammen von dritter Seite; eine Gewähr auf Richtigkeit kann das Land Hessen nicht übernehmen. Wir stellen Ihnen nach Kontaktaufnahme zunächst ein ausführlicheres Exposé zur Verfügung. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten (mindestens Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort) mit. Postalisch erreichen Sie uns unter: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Fachbereich Fiskalerbschaften, Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden. Geben Sie bitte stets die aus der Annoncierung ersichtliche Immo-Nr., Objekt-Nr. bzw. Objekt-ID an.
















