Beschreibung der Immobilie
Willkommen bei dieser einzigartigen Gelegenheit, ein Wohn- und Geschäftshaus in bester Lage von Gronau-Epe zu erwerben. Dieses gepflegte Haus, erbaut im Jahr 1989, besticht durch seine großzügige Raumaufteilung und die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Auf einem Grundstück von ca. 384 m² erwartet Sie eine Wohnfläche von etwa 273 m², die sich auf insgesamt 14 Zimmer verteilt. Davon sind 10 Schlafzimmer, die Ihnen und Ihrer Familie oder Ihren Mietern ausreichend Platz zur persönlichen Entfaltung bieten. Hinzu kommen vier gut ausgestattete Badezimmer, die den Komfort für alle Bewohner garantieren. Die zusätzliche Nutzfläche von ca. 336 m² bietet weiteren Raum zur individuellen Gestaltung, sei es für geschäftliche Zwecke oder zur Erweiterung des Wohnbereichs. Die Immobilie ist in einem gepflegten Zustand und lässt Ihnen durch die flexible Nutzung als Wohn- und Geschäftshaus zahlreiche Möglichkeiten offen. Der Einzug kann in Absprache mit dem aktuellen Eigentümer zeitnah arrangiert werden. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen, um in ein vielseitiges Objekt in einer aufstrebenden Region zu investieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen die Immobilie persönlich vorzustellen!, Whg. 1 - 103m² Whg. 2 - 104m² Whg. 3 - 82m² Whg. 4 - 84m² Gewerbe 1 - 21m² Gewerbe 2 - 35m² Gewerbe 3 - 280m² Kaufpreis: 1.200.000 Euro Mieteinnahmen 62.000 Euro/Jahr inkl. vermietung Funkmasten, Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.







