Beschreibung der Immobilie
Überwiegend saniertes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, in sehr zentraler Lage von Kreiensen! Das geräumige Ein-Zweifamilienhaus in der Kernstadt Kreiensen besticht durch seine großzügige Architektur und die zentrale Lage. Es bietet ausreichend Platz für zwei Familien, wobei jede Einheit über eigene Eingänge verfügt, um Privatsphäre zu gewährleisten. Mit überschaubaren Umbauarbeiten könnten im Gebäude bis zu 3 Familien Wohnraum finden! Die moderne Küche im Erdgeschoss ist funktional gestaltet und lädt zum gemeinsamen Kochen ein. Zudem gibt es ein Wohn-Esszimmer, mehrere Schlafzimmer, die individuell gestaltet werden können, sowie 2 Badezimmer, die sowohl Komfort als auch Stil bieten. Im Erdgeschoss gibt es obendrein einen Fitnessraum mit Sauna! Der Außenbereich des Hauses ist ebenfalls ansprechend, mit einem gepflegten Gartengrundstück. Eine Terrasse/Sitzecke mit Gartenhaus und Geräteschuppen hinter dem Haus, lädt nicht nur zu gemütlichen Grillstunden ein! Die Einliegerwohnung/Mietwohnung im 1.OG bietet ca. 70 qm Wohnfläche und wurde 2016 teilsaniert und renoviert!, 2019-2020 Komplettsanierung des Erdgeschosses und des Obergeschosses des Hauptgebäudetraktes (Hier kann man sofort, ohne Renovierungsarbeiten einziehen!) 2021 Neue Gaszentralheizung (je Wohnung abriegelbar!) Neue Kunststoffisolierglasfenster Fliesen, Laminat, PVC neu Einbauküche im EG könnte übernommen werden! Gartenhaus mit Sitzecke Kabelfernsehen 3 KFZ-Stellplätze 4 Vogelvolieren hinter dem Nebengebäude, Das Nebengebäude war eine ehemalige Tischlerei und bietet dem neuen Eigentümer vielerlei Nutzungsmöglichkeiten. Geldwäscheprävention: Die Firma Sorge & Bremeyer Immobilien ist als Maklerunternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, die Identität ihrer Vertragspartner bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu überprüfen. Dies gilt auch, sobald ein ernsthaftes Interesse an einem Immobilienkaufvertrag besteht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen wir gemäß § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises erfassen, falls Sie als natürliche Person auftreten – dies kann beispielsweise durch eine Kopie geschehen. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus dem der wirtschaftlich Berechtigte ersichtlich ist. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass wir diese Kopien und Unterlagen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahren müssen. Zudem haben Sie als unser Vertragspartner eine Mitwirkungspflicht gemäß § 11 Abs. 6 GwG.



































