Beschreibung der Immobilie
Diese gepflegte 3-Zimmer-Wohnung im Hochparterre eines ruhigen Mehrfamilienhauses in Heppenheim bietet alles, was das Herz begehrt. Aktuell ist die Wohnung vermietet. Die ca.75 m² große Wohnung überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung und einem einladenden Wohnambiente. Beim Betreten der Wohnung empfängt Sie ein heller Eingangsbereich mit Fenster, der für eine freundliche und lichtdurchflutete Atmosphäre sorgt. Das geräumige Wohnzimmer bietet Zugang zu einem schönen Balkon, der sich perfekt für entspannte Stunden an der frischen Luft eignet. Die Wohnung verfügt über zwei weitere Zimmer – eines davon ist ideal als Schlafzimmer oder Arbeitszimmer nutzbar, während das andere zusätzlichen Komfort als weiteres Schlafzimmer bietet. Eine separate Küche mit einer von der Mieterin eingebauten Einbauküche rundet die Wohnqualität ab. Das Badezimmer, ausgestattet mit einer Badewanne und einem Fenster, punktet mit Tageslicht und guter Belüftung. Zu den weiteren Ausstattungsmerkmalen gehört ein eigener Stellplatz, der Ihnen zusätzlichen Komfort bietet. Das Haus ist zudem unterkellert, was ausreichend Stauraum für Ihre Bedürfnisse gewährleistet. Diese Wohnung ist perfekt für Kapitalanleger, Paare, kleine Familien oder Singles, die eine zentrale und zugleich ruhige Lage schätzen. Die gepflegte Wohngegend von Heppenheim bietet eine hervorragende Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und zahlreiche Freizeitangebote., -Tageslichtbad -Fußbodenheizung im Bad - Eigener Stellplatz für bequemes Parken. - Kellerraum, der zusätzlichen Stauraum bietet. - Ruhige Lage im Hochparterre eines gepflegten Mehrfamilienhauses., Haftungsausschluss: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Preisgestaltung, Unterlagen, Wohnflächenberechnungen, etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter (oder einem Dritten) stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht, da diese von uns nicht überprüft wurden. Geldwäschegesetz: Als Maklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dazu ist erforderlich, nach § 11 Geldwäschegesetz die Daten Ihres Personalausweises festzuhalten, mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs.








