Beschreibung der Immobilie
Dieses charmante Reetdachhaus aus dem Jahr 1732 vereint historischen Charakter mit wohnlicher Gemütlichkeit im englischen Stil. Die Immobilie bietet auf ca. 180 m² Wohnfläche und zusätzlichen ca. 75 m² Nutzfläche viel Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Das Haus wurde 2006 umfassend saniert und überzeugt heute durch seinen gepflegten Zustand und eine gelungene Mischung aus Tradition und Komfort. Im Erdgeschoss befinden sich fünf wohnlich gestaltete Räume, die sich flexibel als Wohn-, Ess- oder Arbeitsbereiche nutzen lassen. Das Obergeschoss beherbergt einen weiteren großen Raum – ideal als Rückzugsort oder Atelier. Ein Badezimmer ergänzt das Raumangebot. Das ca. 1.680 m² große Grundstück ist ein echtes Highlight: liebevoll eingewachsen, mit einem idyllischen Teich, einer Gartenlaube und vielen gemütlichen Sitzecken, lädt es zum Verweilen ein. Der friesische Stil des Gartens unterstreicht die besondere Atmosphäre dieser Oase. Das Grundstück ist vollständig eingezäunt und bietet durch seine geschickte Bepflanzung viel Privatsphäre – trotz Nachbarschaft bleibt es uneinsehbar. Ein Wohnmobilcarport, eine Garage sowie 3–4 Außenstellplätze sorgen für ausreichend Parkmöglichkeiten. Diese Immobilie eignet sich ideal für alle, die das Besondere suchen – ein Haus mit Seele, Platz und vielseitigen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für weiter Informationen oder eine Besichtigung., Fliesen Teppich Laminat PVC Kamin, Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.








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