Beschreibung der Immobilie
Bei dieser charmanten Dachgeschosswohnung aus dem Jahr 1986 handelt es sich um eine attraktive Immobilie in zentraler Lage mit hervorragender Anbindung an den Nahverkehr. Die zwei großzügigen Zimmer bieten Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und laden zum Wohlfühlen ein. Ein Highlight ist der Balkon, der Ihnen zusätzlichen Freiraum bietet. Die Wohnung ist mit einer modernen Einbauküche ausgestattet, inklusive neuwertiger Elektrogeräte wie einem Kühlschrank und einem Herd mit Induktionskochfeld, sodass Sie sich den Kauf einer eigenen Küche sparen können. Praktischen Stauraum bietet das dazugehörige Kellerabteil, sowie ein eigener, direkt zugänglicher Speicherraum, der über die Wohnung erreichbar ist. Die Bodenbeläge sind aus hochwertigem Laminat und Fliesen, was der Wohnung ein angenehmes Wohnambiente verleiht. Das Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet und verfügt über einen Wasseranschluss für eine Waschmaschine. Ein zusätzlicher Vorteil ist der im Kaufpreis enthaltene Außenstellplatz. Die Wohnung ist derzeit vermietet und erzielt eine monatliche Warmmiete von 690,00 €. Die monatliche Miete beträgt derzeit netto: Kaltmiete: 550,00 € Stellplatz: 30,00 € ___________________ = 580,00 €, - Laminat (Wohnzimmer, Schlafzimmer) - Fliesen (Flur, Küche, Bad) - wohnungseigener Speicher - Keller - Küche inkl. - Stellplatz inkl., Vom Käufer sind nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit 3,57 % inkl. 19% Mehrwertsteuer Maklercourtage, errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis, zur Zahlung fällig. Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Hinweis: Mit diesem Exposé werden ausschließlich Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. eines Dritten weitergegeben. Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilienagentur Buchenau nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.










