Beschreibung der Immobilie
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Bad Urach! Diese charmante 2,5-Zimmer-Erdgeschosswohnung, gebaut im Jahr ca. 1984, besticht durch eine sehr gepflegte Ausstattung und eine großzügige Wohnfläche von ca. 77 m². Genießen Sie die Morgensonne in der hellen Wohnküche, die mit einer funktionalen Einbauküche ausgestattet ist und ein ideales Frühstückserlebnis bietet. Der stilvolle Schwedenofen, der als zusätzliche Heizquelle vorhanden ist, sorgt für eine gemütliche und behagliche Atmosphäre an kühlen Tagen. Das Wohn- und Schlafzimmer ist mit hochwertigem Parkett versehen, was zu einem warmen und heimeligen Ambiente beiträgt. Keine Wünsche lässt das geräumige Badezimmer offen: Zwei Waschbecken, eine Dusche und eine Badewanne laden zum Entspannen ein. Ein absolutes Highlight der Immobilie ist die eigene Terrasse, die eine atemberaubende Aussicht auf die Burgruine Hohenurach, den Albtrauf und das Ermstal bietet. Hier können Sie Ihre Seele baumeln und den Alltag hinter sich lassen - malerische Sonnenuntergänge sind Ihnen garantiert! Zwei kleine Abstellräume auf der Terrasse bieten zusätzlichen Platz für Ihre Gartenmöbel oder andere Utensilien. Ihre neue Wohnung verfügt zudem über zwei separate Kellerräume, die sich in den Untergeschossen der Wohneinheit befinden und ausreichend Stauraum gewährleisten. Komfort und Bequemlichkeit werden hier großgeschrieben: Ein Personenaufzug garantiert einen bequemen Zugang zur Wohnung, während Ihr Fahrzeug sicher auf dem zugehörigen Tiefgaragenstellplatz untergebracht ist. Das monatliche Hausgeld beträgt 300 € (inkl. 137,53 € Rücklagenbildung). Diese attraktive Immobilie ist ab sofort käuflich zu erwerben und bietet eine seltene Kombination aus Ruhe, Komfort und außergewöhnlicher Wohnqualität. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von diesem Juwel am idyllischen Stadtrand von Bad Urach begeistern zu lassen! Zögern Sie nicht und fordern Sie noch heute ein Exposé an - wir freuen uns auf Ihre Anfrage!, Sämtliche Objektangaben stammen vom Veräußerer. Wir haben diese nicht überprüft und haften deshalb nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen. Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen (Doppeltätigkeit). Im Falle des § 656c BGB wird die Maklerprovision jeweils zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer getragen. Eine kostenlose Vermittlung für eine der beiden Parteien erfolgt nicht. +++ Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit VOLLSTÄNDIGEN persönlichen Angaben (komplette Anschrift, Rufnummer und E-Mail) beantworten können. +++