Beschreibung der Immobilie
Diese exklusive 3-Raumwohnung im Erdgeschoss mit ca. 90 m² befindet sich in dem kernsanierten Bauprojekt ,,Hermannstraße 23“. Das ehemalige Konsulatshaus von 1900 verfügt nach der Sanierung über insgesamt 8 Wohneinheiten. Die Wohnungen mit 3 - 4 Zimmern bestechen mit ihrer zentralen Lage im beliebten Bahnhofsviertel, dem Villen-Viertel von Rostock. Das Projekt bietet eine einzigartige Gelegenheit in das geschichtsträchtige Flair einer modernen Altbauwohnung einzutauchen. Die Wohnung ist ausgestattet mit einem offengestaltetem Küchenbereich, der nur durch die optische Abgrenzung des Flures zum Esszimmer getrennt wird. An das Esszimmer schließt sich das großzügige Wohnzimmer an. In dem privaten Bereich der Wohnung befindet sich ein Wannenbad und das Schlafzimmer. Ergänzt wird das Angebot durch ein zusätzliches Duschbad im Eingangsbereich. Eine Deckenhöhe von ca. 3,40 m, Vollholzböden mit einer Fußbodenheizung sowie hochwertige Sanitäreinrichtungen sorgen für höchsten Komfort in den Wohnungen. Zudem verfügt die Wohneinheit über eine große Terrasse und einen zusätzlichen Kellerraum. Fahrradstellplätze befinden sich sowohl vor dem Haus als auch im Hinterhof. Um eine nachhaltige und energieeffiziente Lebensweise zu fördern, wird das Haus über Fernwärme beheizt und bietet den Standard des KfW 55. Die Fertigstellung des Projekts ist bis Ende des 3. Quartals 2025 geplant., Fliesen Parkett Vollunterkellert, Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % gesetzl. Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


