Beschreibung der Immobilie
Willkommen im Ferienpark in Heiligenhafen – Entdecken Sie die zauberhafte Ferienwohnung im Ferienpark G04-009 in Heiligenhafen an der Ostsee. Die Wohnung im 4. Stock ist modern und gemütlich eingerichtet, ideal für Gäste, die zwischen Entspannung und Abenteuer wählen möchten. Das Wohnzimmer mit Essbereich am Fenster ist nicht nur der zentrale Treffpunkt, sondern auch ein Ort der Gemütlichkeit, ausgestattet mit einem komfortablen Sofa, einem Fernseher mit Kabelanschluss und eben dem Essbereich – perfekt für einige entspannte Strandtage. Die voll ausgestattete Kochnische ermöglicht es Ihnen, sich kulinarische Köstlichkeiten zuzubereiten – egal, ob Sie ein gemütliches Frühstück oder ein schmackhaftes Abendessen planen; inkl. Cerankochfeld, Backofen und natürlich Kühlschrank mit Gefrierfach. Der Geschirrspüler fehlt ebenfalls nicht. Der angrenzende Essbereich bietet genug Platz, um gemeinsam zu speisen und fröhliche Familienmomente zu genießen. Im Schlafbereich finden Sie ein bequemes Doppelbett; dieser Bereich wird durch einen Vorhang vom Wohnbereich abgetrennt. Das Kinderzimmer hingegen ist mit einer Tür abgetrennt und beherbergt ein Etagenbett. Das Duschbad ist sehr gepflegt und ansprechend. Die Immobilie wird komplett mit Inventar veräußert, so dass Sie sofort in die Ferienvermietung starten können - wenn Sie es wünschen!, - komplett mit Vinyl ausgelegt - gepflegte Küche mit 4er Ceran-Kochfeld, Geschirrspüler, Backofen und Kühlschrank - gepflegtes Bad mit Dusche - Schlafbereich mit Doppelbett, durch Vorhang vom Wohnbereich abgetrennt - separates Kinderzimmer mit Etagenbett , Wichtiger Hinweis: Der Ferienpark wurde in den vergangenen Jahren (seit 2014) für ca. 35 Mio. Euro umfassend saniert und modernisiert: - neue Dächer, Betonsanierung der gesamten Fassade, neue Aufzüge, Drainage rund um das Gebäude, Brandschutz auf neuesten Stand aktualisiert, Innenflure mit neuen Böden ausgestattet sowie neuen Farbanstrich, Austausch der alten Fenster gegen neue durchsichtige Kunststofffenster. Daher wird das Hausgeld per Beschluss noch in der angegebenen Höhe fällig, um wieder Rücklagen zu bilden.











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