Beschreibung der Immobilie
Ruhig im Grünen leben! Das ist das Motto für die zukünftige Nutzung dieses attraktiven Wohnbaugrundstücks mit ca. 578 m², das wir bestens im Alleinauftrag im Rahmen einer Nachlassauflösung verkaufen. Das Grundstück befindet sich in der verkehrsberuhigten Seldeneckstraße im beliebten Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied (Bezirk 22) im Münchner Westen. Mit einer Straßenfront von ca. 29 m und einer Tiefe von ca. 20 m ist es ideal geschnitten und nach Südwesten ausgerichtet – perfekt für lichtdurchflutetes Wohnen. Gegenwärtig ist es noch bebaut mit einem kleinen, alten Einfamilienhaus mit Nebengebäuden, das jedoch wegen der geringen Größe und der mangelhaften Bausubstanz nicht mehr erhaltenswert ist und abgerissen werden kann, zumal alles bereits komplett geräumt und nicht vermietet ist. Die Neubebauung richtet sich dabei entlang den Bestimmungen von § 34 BauGB nach der umliegenden Bebauung. Errichtet werden können ein großzügiges Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 5 Wohnungen. Es können 2 Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss als Mansardendach erstellt werden. Die Gesamtwohnfläche inkl. anzusetzender Freiflächen und Zusatzflächen im Untergeschoss liegt bei ca. 430 m² Wohnfläche, wie es nahezu identisch auch gerade auf einem vergleichbar großen Nachbargrundstück realisiert wird. Dazu ist die Errichtung von entsprechenden Stellplätzen auf dem Grundstück möglich. Die auf dem Grundstück noch vorhandenen Bäume und Sträucher sollten keine Beeinträchtigung für die zukünftige Bebauung darstellen. Hiesige Angaben beruhen auf einer im Auftrag der Erben erstellten, umfangreichen Bebauungsanalyse eines Architekten, welche wir Ihnen gerne bei näherem Interesse kostenlos zur Verfügung stellen. Rufen Sie uns einfach jetzt an oder schicken Sie uns eine kurze E-Mail und vereinbaren Sie Ihren Besichtigungstermin. Es lohnt sich! Dr. Grosdidier Immobilien, IVD Tel.: 089 / 38 38 0 47 47 Aufgrund der zu erwartenden starken Nachfrage erfolgt dieses Angebot freibleibend. Sofern für das Objekt Gebote eingehen, die die hiesige Kaufpreisvorstellung übertreffen, bitten wir schon jetzt um Verständnis dafür, dass sich die Verkäufer vorbehalten, den Zuschlag zum Verkauf des Objektes dem höchsten Angebot zu erteilen.
Sparkassen Immobilien