Beschreibung der Immobilie
Zum Verkauf steht ein attraktives Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage von Rödelheim. Das Gebäude setzt sich aus einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie zwei Wohneinheiten zusammen. Zudem liegt eine Baugenehmigung für den Dachausbau vor, wodurch eine zusätzliche Wohnung mit ca. 58 m² Fläche und einer schönen Dachloggia errichtet werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, das erste Obergeschoss gewerblich als Büro zu nutzen. Des Weiteren ist eine Garage vorhanden und das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 147 m². Die Gewerbeeinheit hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die Wohnung im 1. OG ist vermietet. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss wurde renoviert und ist derzeit möbliert vermietet, kann jedoch auf Wunsch leer übergeben werden. Mieteinnahmen IST: EG: 715,00 EUR bei 89,50 m² (Kündigungsfrist 6 Monate) 1.OG: 550,00 EUR bei 82,93 m² (Vermietet) 2. OG: 1.300,00 EUR bei 85,24 m² (Leere Übergabe) DG: 58,00 m² (Baugenehmigung vorhanden) = 2.565,00 EUR Mieteinnahmen SOLL: EG: 1.521,00 EUR (17,00 EUR / m²) Gewerbe/Einzelhandel 1.OG: 632,50 EUR (Erhöhung 15%) 4-Zimmer WHG 2.OG: 1.409,00 EUR (17,00 EUR / m²) 4-Zimmer WHG DG: 1160,00 EUR ( 20,00 EUR / m²) 2-Zimmer WHG = 4.722,00 EUR Dieses Objekt bietet eine hervorragende Chance für Kapitalanleger und Eigennutzer in einer attraktiven Lage., -Wohn- und Geschäftshaus mit 3 Einheiten -2 Wohnungen und 1 Gewerbe -Baugenehmigung für den Dachausbau vorhanden -Nutzungsänderung möglich: 1. OG zu Büro -Gas Etagenheizungen -Gut frequentierte Lage -Grün- und Parkanlagen in unmittelbarer Nähe, Provisionshinweis: 5,95% des Kaufpreises inkl. MwSt. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Angaben in diesem Exposé Stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Geldwäschegesetz: Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen. Was wird als Geldwäsche angesehen? Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Wer ist betroffen? Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.



