Beschreibung der Immobilie
Hier bietet sich eine seltene Chance für Gastronomen, Unternehmer, Künstler oder Freiberufler in Königstein-Schneidhain, dem größten der 3 Stadtteile der Kurstadt Königstein im Taunus. Die beliebte und alteingesessene Dorfschänke, die weithin bekannt und geschätzt ist, sucht neue Eigentümer. Auf über 340 m² Wohn- Nutz-, Gewerbefläche und fast 400 m² Grundstück können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Gemütliche Atmosphäre, Freisitze, moderne Technik und viel Platz für Ihre Aktivitäten sind eine gute Basis für eine berufliche Zukunft oder individuelles Wohnen und Arbeiten. Min. 6 Stellplätze, eine riesige Garage für 3-4 Fahrzeuge, Keller- und Wirtschaftsräume mit moderner Technik warten auf Sie. Die Technik des Hauses, Elektrik, Heizung und Isolierglasfenster sind in den letzten Jahren ständig aktualisiert worden. Einer Weiterführung als Gastronomiebetrieb steht nichts im Wege. Küche, Kühlräume, Bierzapfanlage sowie Fettabscheider sind sofort einsatzbereit und entsprechen der Gewerbeverordnung. Auch Freiberufler, die Wohn- und Arbeitsumfeld unter einem Dach zu schätzen wissen, kommen hier auf Ihre Kosten. Die Bausubstanz, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Elektrik (auch Starkstrom) bieten eine gute Basis, um durch entsprechende Moder-nisierungs- und Umbaumaßnahmen eine Umnutzung vorzunehmen. Im Obergeschoss erwartet Sie eine 3 bis 4-Zimmer-Wohnung mit Küche, Duschbad und Toilette. Ein großes Zimmer ist aktuell durch eine Trockenbauwand auf zwei Zimmer aufgeteilt, diese kann aber auch wieder rückgebaut werden. Das besondere Etwas hier ist eine sonnige, große Dachterrasse., H I G H L I G H T S o Gute Infrastruktur o Alteingesessenes Dorfgasthaus weiterführen oder alternativ nutzen o Hohes Entwicklungspotenzial und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten o Viel Raum für eigene Ideen o Sonnenterrasse im Hof und große Dachterrasse im ersten OG o Ausreichend Parkmöglichkeiten Ein ausführliches Exposé mit weiteren Bildern halten wir für Sie bereit. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich bei einer Besichtigung von den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die in diesem Haus stecken, überzeugen., Nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 sowie § 10 Abs. 3 GwG) sind wir als Makler verpflichtet, im Falle einer entstehenden Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Wir werden Sie deshalb nach Ihrem Ausweis fragen und die relevanten Daten notieren, kopieren oder fotografieren. Bei juristischen Personen bitten wir um die Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges. Wir sind verpflichtet diese Nachweise 5 Jahre lang aufzubewahren und bitten deshalb um Ihr Verständnis. Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche Objektinformationen und Angaben in diesem Exposé auf den Informationen des Eigentümers beruhen und daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.















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