Beschreibung der Immobilie
Willkommen in Hamburg-Horn! Diese wunderbare 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer Wohngegend mit hervorragender Infrastruktur. Viele Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig zu erreichen, eine Bushaltestelle und eine U-Bahn-Station am Horner Markt befinden sich in unmittelbarer Nähe. Mit 52 m² Wohnfläche bietet diese gemütliche Wohnung alles, was man zum komfortablen Wohnen braucht. Sie verfügt über ein Duschbad und ist derzeit gut vermietet. Sie wurde 1957 erbaut und hat trotz ihres Alters von über 60 Jahren noch immer ihren Charme bewahrt. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen - schauen Sie noch heute vorbei!Ausstattung
Gute Eigentümer-Gemeinschaft
Sonstiges
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer vereinbart. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Platz erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Immobilien-Platz nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs.3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?
Es rufen immer mehr Interessenten an, die sich auf unsere Angebote melden und vergleichbare oder auch andere Objekte suchen. Vielleicht gehört Ihre Immobilie dazu. Gerne sind wir beim Verkauf behilflich. Natürlich beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an!
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Immobilien-Platz nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs.3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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