Beschreibung der Immobilie
Dieses exklusive Reihenmittelhaus in einer verkehrsberuhigten Sackgasse von Meerbusch-Strümp bietet höchsten Wohnkomfort und eine familienfreundliche Umgebung. Dank seines geschlossenen, hochwertig angelegten Terrassenbereichs mit Bankirai und dem separaten rückwärtigen Eingangsbereich vermittelt es das Gefühl eines freistehenden Einfamilienhauses. Das Haus verfügt über drei geräumige Schlafzimmer sowie ein klimatisiertes Elternschlafzimmer im Dachgeschoss – ideal für Familien mit Kindern. Der direkt angrenzende Grüngürtel sorgt für eine naturnahe Umgebung mit hohem Erholungswert. Die verwendeten Bilder stammen aus dem Archiv von 2019. Da die Immobilie derzeit vermietet ist, haben wir aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Mieter bewusst diese Bilder ausgewählt. Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Hinweis für Kapitalanleger oder Käufer die diese Immobilie selber nutzen möchten: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraum in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach § 573c BGB und ist abhängig von der Mietdauer. Da der Mietvertrag am 01.04.2018 geschlossen wurde, ergibt sich folgende Kündigungsfrist für den Vermieter bei Eigenbedarf: 6 Monate. Jahreskaltmiete Stand 01.03.2025 = 27.360,00 EURO, •Haustyp: Reihenmittelhaus •Wohnfläche: ca. 191 m² •Grundstücksfläche: ca. 212 m² •Nutzfläche: ca. 62 m² •Etagen: 3 •Schlafzimmer: 4 •Badezimmer: 2 (Wanne Whirlpool) •Gäste-WC: 1 •Wellnesskeller m. Sauna und Dampfbad •Keller: Ja, vollunterkellert m. weißer Wanne •Einbauküche: Ja •Terrasse im EG und Sonnenterrasse im Studio •Objektzustand: Gepflegt •Baujahr: 2008 •Letzte Modernisierung: 2016 •Ausstattungsqualität: Hochwertig •Energieausweistyp: Bedarfsausweis •Heizungsart: Zentralheizung •Energieträger: Erdwärme •Endenergiebedarf: 26,76 kWh/(m²*a) •Baujahr lt. Energieausweis: 2008 •Bezugsfrei ab: 01.09.2025 •Garage/Stellplatz: Carport •Anzahl Stellplätze: 2 unter Carport, Die Käufer- und Verkäuferseite verpflichten sich jeweils, an den Makler eine Provision in Höhe von 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises, zu zahlen. Die Maklercourtage ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat jeweils durch die Käufer- und Verkäuferseite unmittelbar nach Rechnungsstellung auf das vom Makler benannte Konto zu erfolgen. Sollte eine Partei ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, bleibt die andere Partei weiterhin zur Zahlung ihres eigenen Provisionsanteils verpflichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision besteht unabhängig davon, ob die Vertragserfüllung später durch Rücktritt, Anfechtung oder sonstige Umstände entfällt, sofern der notarielle Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.