Beschreibung der Immobilie
Die Wohnung liegt im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses, welches ca. im Jahr 1974 gebaut und in den letzten Jahren fortlaufend modernisiert wurde. Die Wohnung ist Bestandteil einer gut funktionierenden Hausgemeinschaft mit 16 Wohneinheiten, die sich auf 2 Häuser verteilen. Die Wohnung hat eine klassische Grundrissaufteilung. Die ca. 60 m² Wohnfläche verteilen sich optimal auf 2 Zimmer zzgl. Küche, Diele und Badezimmer mit Fenster. Die großen Fensterfronten lassen viel Licht in die Wohnung. Den Balkon betreten Sie direkt von der Küche aus. Das Wohn- sowie das Schlafzimmer sind fast quadratisch geschnitten und bieten optimale Nutzungsmöglichkeiten. Über eine Diele erreichen Sie auch die Küche und das Badezimmer. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschtisch, WC sowie einem Fenster ausgestattet. Die Wohnung ist für einen 1 bis 2 Personenhaushalt gut geeignet. Zur Wohnung gehören ein Kellerraum mit ca. 6 m² Nutzfläche, eine Waschküche sowie ein Trockenraum. Derzeit ist die Wohnung vermietet. Die jährliche Nettokaltmiete liegt bei ca. 4.200,00 € zzgl. der umlagefähigen Nebenkosten. Die Mietniveau sollte an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden können. Eine Eigennutzung ist selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich. Das monatliche Hausgeld beträgt 259,00 € inklusive Instandhaltungsrücklage und Heizkostenvorauszahlung., • Massivbauweise • Betondecken • Hauseingangselement mit Klingel-/Briefkasten- und Gegensprechanlage • Kunststeinbelag im Treppenhaus • Gaszentralheizung • Warmwasseraufbereitung über einen Durchlauferhitzer • Badezimmer mit Badewanne und Fenster • Bodenbelag: Fliesen und Laminat • Isolierverglaste Kunststofffenster, Haftungsausschluss: Alle im Exposé enthaltenen Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu diesem Immobilienangebot wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr übernommen. Die Übereinstimmung des Objektzustands mit dem öffentlichen Baurecht wurde nicht geprüft. Dem Interessenten obliegt schließlich, sich über die Möglichkeiten der von ihm beabsichtigten Nutzung zu informieren und Erkundigung einzuholen. Maklercourtage: Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provisionssätze richten sich nach dem am Ort der Immobilie üblichen Provisionssatz, soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist. Rechtshinweis: Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über uns zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.











