Beschreibung der Immobilie
Hier bieten wir Ihnen ein spannendes Abrissgrundstück in familienfreundlicher Lage, mit vielen verschiedenen Bebauungsoptionen, zum Kauf an. Ob ein Doppelhaus, zwei freistehende Einfamilienhäuser oder ein einziges Einfamilienhaus - all das ist bei diesem Grundstück umsetzbar. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt 1.083 m². Die Grundstücksbreite beträgt ca. 19 m und die Tiefe (gemittelt) ca. 57 m. Im Falle der Bebauung mit einem Doppelhaus oder zwei freistehenden Einfamilienhäusern ließe sich das Grundstück quer in zwei Teile mit ca. 608 m² (hinten) und ca. 475 m² (vorne) teilen. Aus dem Bebauungsplan ergibt sich das folgende Maß der baulichen Nutzung: - WA (allgemeines Wohngebiet) - I Vollgeschoss (Erdgeschoss & ausgebautes Dachgeschoss zulässig) - ED (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig) - GRZ 0,4 (Grundflächenzahl; bis zu 40 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden) - GFZ 0,6 (Geschossflächenzahl; bis zu 60 % der Grundstücksfläche dürfen als Geschossfläche erstellt werden) - SD (Satteldach, 45° +/- 3°) Weiterführende Unterlagen zur Bebaubarkeit (Bebauungsplan, textliche Festsetzung sowie Begründung) können wir auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Der Erwerb der Grundstücke im Einzelnen ist denkbar, sofern für jede Grundstückshälfte ein Käufer gefunden wird. Die katastermäßige Neuvermessung obliegt dem Käufer. Die hierfür entstehenden Kosten sowie die Kosten des Abrisses und der Entsorgung trägt der Käufer., Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufmöglichkeit bearbeiten können. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Angaben unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (https://www.harling-immobilien.de/download). Die Erstellung des hier vorliegenden Exposés erfolgte nach bester Sorgfalt. Dennoch basieren die Angaben ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieses Exposés kann die Harling e.K. daher keine Gewährleistung übernehmen. Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten. Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Stillschweigende oder mündliche Absprachen mit der Harling e.K. werden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzung oder Zusagen bedürfen stets der Schriftform. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation und ersetzt nicht die persönliche Besichtigung des potenziellen Käufers vor Ort. Als Rechtsgrundlage gilt der Kaufvertrag. Eine Energieausweispflicht besteht aufgrund der Vermarktung als Abrissgrundstück nicht.